Hausregeln
Da wir besonders allergikergerecht in unserem Hause arbeiten, verstehen Sie bitte das wir keinerlei Haustiere bei uns aufnehmen. Das Rauchen ist natürlich auf dem Balkon, Terrasse & Garten erlaubt, allerdings nicht in unseren Wohnungen.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in unseren Ferienwohnungen des Ferienhaus Eitel nur gegen einen Aufpreis und vorheriger Absprache erlaubt ( max. 1 Haustier je Wohnung). Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Aussenbereich erlaubt.
(5) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das waschen beim Vermieter möglich, pro Waschmaschine 2,50 Euro inkl. Waschmittel sowie der Nutzung des Trockners für ebenso 2,50 Euro erlaubt. Das trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf den am Balkon angebrachten Leine gestattet. Das spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht erwünscht.
(6) Unser hauseigener Parkplatz bietet 3 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können auf unserem Gartengrundstück abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge die Ausfahrten sowie den Strassenverkehr beinträchtigen.
(7) Aus Sicherheitsgründen wurde ein Kamerasystem installiert, hier werden allerdings nur der private Bereich sowie die Fahrradgarage überwacht.
(8) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 16 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.